Bioresonanz (nach Paul Schmidt)

Rayonex PS10
Rayonex PS10

Im Alltag nutzen wir häufig Redewendungen wie "wir gehen in Resonanz mit etwas" oder "wir sind auf der gleichen Wellenlänge". So in etwa lässt sich grob die Bioresonanz beschreiben.

 

Die Bioresonanz nach Paul Schmidt ist ein Schwingungstherapie-Verfahren, mit dem sich Schwingungen von elektromagnetischen Wellen im Körper messen lassen. Werden fehlerhafte Frequenzen ausgemessen, so hat man mit dem Bioresonanzgerät die Möglichkeit, diese Frequenzen zu harmonisieren und in Einklang zu bringen.

 

Paul Schmidt sagte: "Der ursachenorientierte Behandlungsansatz ist der Nachhaltigste." Er forschte zu den verschiedensten Ursachen, wie z.B. das Thema der Entgiftung, des Säure-Basen-Haushalts, der Geopathie oder des Elektrosmogs. Das Finden der Ursache sowie diese abzustellen und einen nachhaltigen Therapieansatz für den jeweiligen Patienten zu finden, war hierbei sein Ziel.

 

Oft finden sich mittels der Bioresonanz bereits Blockaden im energetischen Bereich, die im Aussen noch nicht erkennbar sind. Deshalb ist das Erstellen einer Diagnose nicht möglich.

 

Nachfolgend eine Übersicht über die Gebiete, in denen energetische Störungen aufgezeigt werden können:

  • Vitalität
  • Chakren u. Akupunkturmeridiane
  • Geopathische Belastungen
  • Säure-Basen-Haushalt
  • Nährstoffe (Mineralstoffe, Vitamine, Spurenelemente, etc.) und Enzyme
  • Schadstoffe u. Umweltgifte
  • Bakterien, Parasiten, Viren, Pilze, etc.
  • Organische Belastungen (z.B. Bewegungsapparat, Nervensystem, Haut, Stoffwechsel, etc.)

Auch lassen sich mittels des Bioresonanzgerätes Futtermittel oder Nahrungsergänzungen austesten, um festzustellen, ob sie für das Tier verträglich sind. Auch andere Präparate und Mittel sind auf diese Weise testbar.

 

Die Dauer einer Bioresonanzanalyse kann ca. 2 Stunden dauern. Die anschließende Behandlung/Harmonisierung dauert ca. 1 Stunde.

 

Haben Sie Fragen zu dieser Behandlungsform - so sprechen Sie mich gerne an.

 

 

Um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen, weise ich im Sinne des § 3 HWG darauf hin, dass die genannten naturheilkundlichen Behandlungsmethoden, sowohl diagnostischer, als auch therapeutischer Art, wissenschaftlich nicht oder nur teilweise anerkannt sind.